Rechtsprechung
SG Oldenburg, 27.10.2006 - S 1 SB 221/05 |
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
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- BSG, 03.02.1988 - 9a RVs 19/86
Zum Begriff der außergewöhnlichen Gehbehinderung
Auszug aus SG Oldenburg, 27.10.2006 - S 1 SB 221/05
Damit weist das Schwerbehindertenrecht die Abgrenzung des begünsti-gen Personenkreises dem Rechtsgebiet zu, für das die Begünstigung allein Bedeutung hat (BSG Urteil vom 06. November 1989 in SozR 3870 § 3 Nr. 28; Urteil vom 09. März 1988 - 9/9a RVs 15/87).Ein ent-sprechendes Prüfungskriterium kann nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung bei der Beurteilung einer außergewöhnlichen Gehbehinderung eines Behinderten keine Be-rücksichtigung finden (vgl. Bundessozialgericht Urteil vom 03. Februar 1988 - 9/9a RVs 19/86).
- BSG, 09.03.1988 - 9a RVs 15/87
Außergewöhnliche Gehbehinderung - Gebrauchsfähigkeit der Beine - Stuhlinkontinenz …
Auszug aus SG Oldenburg, 27.10.2006 - S 1 SB 221/05
Damit weist das Schwerbehindertenrecht die Abgrenzung des begünsti-gen Personenkreises dem Rechtsgebiet zu, für das die Begünstigung allein Bedeutung hat (…BSG Urteil vom 06. November 1989 in SozR 3870 § 3 Nr. 28; Urteil vom 09. März 1988 - 9/9a RVs 15/87).